Das Gleichbehandlungsgesetz lässt von Diskriminierung Betroffene im Stich. Das Gesetz ist lückenhaft oder greift in vielen Fällen gar nicht“, erklärt Ali Mete, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG). Anlass ist die Vorlage des fünften gemeinsamen Berichts der Bundesbeauftragten an den Bundestag „Diskriminierung in Deutschland“. Danach sind die Fallzahlen deutlich angestiegen. Die Beauftragten fordern eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Ali Mete weiter:
„Die Islamische Gemeinschaft schließt sich der Forderung nach einer umfassenden Reform des AGG an. Das Gesetz lässt Betroffene viel zu oft im Stich, verdonnert sie zur Hinnahme von Diskriminierung. Das schwächt nicht nur Betroffene, sondern – was noch schlimmer ist – stärkt die Täter. Entweder greift das Regelwerk nicht oder es setzt zu enge Fristen. Insbesondere das Fehlen eines Verbandsklagerechts führt dazu, dass Betroffene alleine gelassen werden. Was im Bereich des Umwelt-, Tier oder Verbraucherschutzes längst etabliert ist, fehlt ausgerechnet beim Diskriminierungsschutz.
Auf dem Papier ist Diskriminierung in Deutschland seit 18 Jahren verboten. Man müsste meinen, das Gesetz greift immer besser. Das Gegenteil ist der Fall. Die Fallzahlen steigen von Jahr zu Jahr. Immer mehr Menschen erfahren im Alltag, beim Arzt, beim Einkaufen, auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt Ausgrenzung aufgrund von Fremdzuschreibungen. Wer nicht deutsch gelesen wird, bekommt seltener eine Wohnung oder einen Job, wird beim Arzt anders behandelt, muss in der Schule für dieselbe Note bessere Leistungen erzielen. Ein unhaltbarer Zustand.
Wer in staatlichen Einrichtungen Diskriminierung erfährt, steht komplett schutzlos da. Bei Ausgrenzung in Ämtern und Behörden greift das Gesetz gar nicht. Dabei beklagen die allermeisten Betroffenen Diskriminierung in Amtsstuben. Sie werden abgewiesen, abfällig behandelt oder schikaniert. Wer nicht perfekte Sprachkenntnisse mitbringt und nicht deutsch gelesen wird, hat es ungleich schwieriger, einen Antrag durchzusetzen.
Die Islamische Gemeinschaft beobachtet bei Betroffenen eine zunehmende Resignation. Wer sich gegen Diskriminierung wehrt, wird zusätzlich vom Gesetz enttäuscht. Zu viele Verfahren scheitern an unmöglichen Beweislastregeln oder an verstrichenen Fristen. Antidiskriminierungsverbänden sind die Arme gebunden aufgrund des fehlenden Verbandsklagerechts. Dieses Gesetz war vor 18 Jahren ein wichtiger und überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Heute sind weitere Schritte nötig.“